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Standort

Vor Ort am Niederrhein - persönlich, nah und für Sie da.

Goch

Drosselweg 64,
47574 Goch

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Leistungen für Eigentümer und Mieter.

1.

Welche Aufgaben übernimmt Immobilien Ambrosius als Hausverwaltung?

Wir kümmern uns um die kaufmännische, technische und organisatorische Verwaltung Ihrer Immobilie - von der Buchhaltung über Abrechnungen bis hin zur Instandhaltung.

2.

Wie oft erhalte ich eine Abrechnung meiner Immobilie?

In der Regel erstellen wir eine jährliche Abrechnung. Auf Wunsch können auch Zwischenberichte vereinbart werden.

3.

Wer beauftragt Reparaturen und Handwerker?

Wir übernehmen die Organisation und Koordination von Handwerksbetrieben. Notwendige Maßnahmen stimmen wir im Vorfeld mit Ihnen ab, sofern sie nicht akut sind.

4.

Wie bleibe ich über wichtige Themen rund um meine Immobilie informiert?

Sie erhalten alle relevanten Informationen und Unterlagen komfortabel per E-Mail oder auf Wunsch in Papierform per Post - transparent, zuverlässig und nachvollziehbar.

5.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich meine Immobilie professionell verwalten lasse?

Sie sparen Zeit, haben Rechtssicherheit bei Abrechnungen und profitieren von einer zuverlässigen Betreuung sowie Werterhaltung Ihrer Immobilie.

1.

An wen wende ich mich bei Fragen zu meiner Wohnung?

Ihr erster Ansprechpartner ist Immobilien Ambrosius. Wir kümmern uns um Ihre Anliegen und leiten diese bei Bedarf an den Eigentümer weiter.

2.

Wie melde ich einen Schaden in der Wohnung oder am Gebäude?

Bitte nutzen Sie unser Schadensformular auf der Website oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Wir kümmern uns um die schnelle Behebung.

3.

Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?

Die jährliche Nebenkostenabrechnung erfolgt bis spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.

4.

Darf ich bauliche Veränderungen in meiner Wohnung vornehmen?

Größere bauliche Maßnahmen müssen immer mit dem Eigentümer abgestimmt werden. Kleinere Veränderungen (z.B. Streichen) sind in der Regel erlaubt.

5.

An wen wende ich mich im Notfall außerhalb der Bürozeiten?

Für dringende Notfälle (z.B. Wasserrohrbruch, Heizungsausfall im Winter) steht Ihnen eine Notfallnummer zur Verfügung, die Sie in Ihrem Mietvertrag oder Aushang im Haus finden.